Virtuelles Anwendertreffen am 13. Juni 2024
16. Mai 2024eHealth-CardLink
3. Juni 2024Elektronischer Leistungsnachweis
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten ab 01.12.2024 den elektronischen Pflegedatenaustausch nach § 105 SGB XI über KIM. Ab 01.12.2026 wird der Versand dann nur noch über KIM möglich sein. Alle Kassen beteiligen sich an dieser Umstellung, was das Zuordnen und Verschicken von Papierleistungsnachweisen beendet. Die Pflegekräfte nutzen einfach ein mobiles Endgerät, um die Leistungserbringung zu erfassen. Der Leistungsnachweis wird anschließend auf dem Gerät angezeigt, vom Klienten bestätigt und elektronisch signiert. Die Abrechnung wird über KIM an die Kassen versendet.
Wie hängen der elektronische Leistungsnachweis und die Telematikinfrastruktur zusammen?
Der elektronische Leistungsnachweis ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Er ermöglicht Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege digital zu erfassen, zu dokumentieren und abzurechnen. Die Telematikinfrastruktur (TI) dient als technische Grundlage für die sichere und schnelle Übertragung von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Der elektronische Leistungsnachweis wird über die TI, konkret über KIM, an die zuständigen Stellen, wie beispielsweise Abrechnungsstellen oder Pflegekassen, übermittelt.
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