Nach § 4 WoBerichtsG (Wohnungslosenberichterstattungsgesetz ) müssen ab 2022 jedes Jahr zum Stichtag 31.01. Daten über die „untergebrachten wohnungslosen Personen“ an das Bundesstatistikamt gemeldet werden.
Diese Datenerhebung und -lieferung ist Bestandteil der bereits zertifizierten Schnittstelle „AG STADO“ des Dokumentationssystems zur Wohnungslosigkeit (DzW).
Die notwendigen Anpassungen zur Erhebung der Daten im C&S® KlientenManager, sowie die geänderte Schnittstelle „AG STADO“ und neue Schnittstelle „WOLO – Statistik Bund“ stehen zur Implementierung in unserem System bereit.
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