Jetzt die Zeit nutzen, bevor es teuer wird! Die Bußgelder bei Nichteinhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) werden ab dem 01.12.2023 verhängt! Diese können in einer Höhe von bis zu 20.000 € ausfallen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig auf die neue Regelung vorzubereiten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Wir haben den Durchblick und können helfen: C&S hat bereits eine interne Meldestelle in MCD integriert, die alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Sollten Sie weitere Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zur Meldestelle bei C&S haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
21. Oktober 2025

