Am 17. Dezember tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch für Unternehmen mit 50 – 250 Beschäftigten in Kraft! Wir können weiterhelfen, denn C&S hat eine interne Meldestelle in MCD integriert. Die Funktionalitäten bilden vollumfänglich die gesetzlich geforderten Regelungen ab. Sollten Sie weitere Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zur Meldestelle bei C&S haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
21. Oktober 2025

