Plattform openHAB
1. Februar 2023Prüfsiegel AG Stado
20. Februar 2023Die meisten ambulanten Pflegeinrichtungen müssen sich bis zum 01.01.2024 an der TI anbinden
Ambulante Pflegeinrichtungen müssen sich an der Telematikinfrastruktur (TI) anbinden, sofern sie gem. §360 Abs. 8 SGB V dazu verpflichtet sind. Alle anderen Pflegeinrichtungen mit Versorgungsauftrag können sich freiwillig an die TI anbinden, um die Vorteile nutzen zu können.
Mit unserer Umsetzung als TI in der Pflege as a Service können die Dienste der TI in einer Cloud-Umgebung angewendet werden. So integriert in unserer Digitalisierungsplattform MCD stehen verschiedene Applikationen und weitere Dienste für eine ganzheitliche Digitalisierung bereit.
Erfahre mehr unter –> https://mcd.managingcare.de/telematik-infrastruktur-ti
Wir freuen uns auf das Beratungsgespräch mit Ihnen oder Ihre Teilnahme an einem unserer Webinare.