Ambulante Pflegeinrichtungen müssen sich an der Telematikinfrastruktur (TI) anbinden, sofern sie gem. §360 Abs. 8 SGB V dazu verpflichtet sind. Alle anderen Pflegeinrichtungen mit Versorgungsauftrag können sich freiwillig an die TI anbinden, um die Vorteile nutzen zu können.
Mit unserer Umsetzung als TI in der Pflege as a Service können die Dienste der TI in einer Cloud-Umgebung angewendet werden. So integriert in unserer Digitalisierungsplattform MCD stehen verschiedene Applikationen und weitere Dienste für eine ganzheitliche Digitalisierung bereit.
Erfahre mehr unter –> https://mcd.managingcare.de/telematik-infrastruktur-ti
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