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Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat die beiliegenden „Empfehlungen zur Qualität von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten gemäß § 45b Abs. 4 SGB XI“ im Juli 2015 verabschiedet. (siehe beigefügte PDF)
INFO: Niedrigschwellige Betreuungsangebote
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