Deutsche BKK - Einführung Datenträgeraustausch (DTA) für Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI
Der DTA für Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI kann ab jetzt (Juli 2014) ebenfalls erfolgen.
Für die Umsetzungsphase ist ein dreimonatiges Parallelverfahren (papierbezogene Rechnung und DTA) sinnvoll.
Nach drei aufeinander folgenden fehlerfreien Abrechnungen per DTA können Sie auf das Echtverfahren umstellen.
Eine gesonderte Information Ihrer- oder unsererseits ist nicht notwendig.
Folgende Daten benötigen Sie für Ihre Übermittlung:
IK Pflegekasse Deutsche BKK West 189939003
IK Pflegekasse Deutsche BKK Ost 189921296
KV Service Plus GmbH IK für DTA: 590311426
Papier und Datenannahmestelle:
KV Service Plus GmbH
Heinrich-Nordhoff-Str. 69
38440 Wolfsburg
Deutsche BKK - Teilnahme am DTA § 105 SGB XI
- Günther Maute
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