Investitionskosten Bayern – Umsetzung mit C&S® CareOffice

Bitte dieses Forum immer lesen!
Antworten
BackhausCundS

Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Anwenderinnen und Anwender,

wie wir erfahren haben, wurde am 25.01.2012 im Bayerischen Sozialministerium zwischen den Vertreter der ambulanten Leistungserbringer der privat-gewerblichen
Pflegeverbände sowie Vertreter der ambulanten Leistungserbringer der freien Wohlfahrtspflege in Bayern mit Vertretern des bayerischen Städte- und Landkreistages
und den Vertretern des Sozialministeriums eine Regelung zur Verrechnung der gesondert abrechenbaren Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI und §§ 74ff
AVSG getroffen.
Zur Unterstützung der Berechnung des Investitionskostensatzes können wir Ihnen, die von Herrn Neunhöfer (Diakonisches Werk Bayern) freundlicherweise bereitgestellte
Excel-Tabelle überlassen. Eine entsprechende Anleitung ist im Excel Sheet integriert.
Im C&S® CareOffice ist die Verrechnung der Investitionskosten an den Leistungsträger bereits umgesetzt und kann durch Sie mit wenigen Einstellungen aktiviert werden.
Hinweise und Anleitungen finden Sie in der Anlage zum Download.

Sollten Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich an unser C&S Serviceteam.

Ihre C&S Computer und Software GmbH

Augsburg, 27.01.2012
Sie haben keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Antworten