e-Rezept in der Sozialwirtschaft

Informationen TI in der Pflege
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Ristok
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Name der Einrichtung: C S GmbH
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Das e-Rezept stellt eine digitale Alternative zum Papierrezept dar und soll die Arzneimittelversorgung in Deutschland vereinfachen. Das e-Rezept kann bereits für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Berufsgenossenschaft verwendet werden. Aktuell noch nicht zulässig ist das e-Rezept für Privatversicherte und Beihilfe-Empfänger.  Zur Einlösung des e-Rezeptes bestehen aktuell drei Übertragungsmöglichkeiten:
  • Über eine App,  wodurch kein Ausdrucken in der Praxis notwendig ist und der Patient seine Rezepte eigenständig verwaltet.
  • Über einen Papierausdruck, für Versicherte ohne Smartphone. Der Ausdruck benötigt keine Unterschrift eines Arztes.
  • Über die elektronische Gesundheitskarte, als Weg neben der App (seit 31.08.2023).

Die Pflege ist bei den aktuellen Übertragungsmöglichkeiten noch nicht mit berücksichtigt.
In einem nächsten Beitrag werden wir uns damit beschäftigen wie das e-Rezept durch sozialen Einrichtungen eingelöst werden kann und welche Rolle KIM und zukünftig TIM in diesem aktuellen Prozess spielen kann.

Grundsätzlich erwarten wir hier weitere Verbesserungen. Für vertiefte Information steht Ihnen fit4TI zur Verfügung.https://cunds.reteach.io/
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