Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und TI

Informationen TI in der Pflege
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Ristok
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Der Entwurf sieht nunmehr auch einen verbindlichen Termin für die Anbindung der stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur vor.

Im aktuellen Entwurf vom 24.3.2023 wird in Art. 6 Ziffer 8 des Referentenentwurfs folgendes ausgeführt

Dem § 341 wird folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch haben bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 306 um-zusetzen.“

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