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Umgang mit Patientendaten

Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 13:13
von Hagen Backhaus
+++Information

Gesundheitsdaten, zu denen u.a. die Patientendaten zählen, gehören gem. Art. 9 DSGVO zu den sensiblen Daten, die durch das Datenschutzrecht besonders geschützt sind. Die Verarbeitung solcher Daten ist zulässig aufgrund :
  • der Einwilligung des Patienten,
  • seiner mutmaßlichen Einwilligung,
  • der Abwehr von Gefahren auf seine körperliche Unversehrtheit oder
  • der medizinischen Behandlung und Diagnostik.
(siehe dazu https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/ und https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/22-bdsg/)