Krankenhausärzte dürfen statt bisher drei nun fünf Tage lang häusliche Krankenpflege verordnen. Ein entsprechender Beschluss des G-BA aus dem Juli 2014 trat mit Wirkung zum 7. Oktober 2014 in Kraft. Die Verordnung gilt künftig für fünf Werktage. Beispielsweise können Krankenhausärzte nun, wenn sie Patienten an einem Freitag entlassen, von Montag bis Freitag der Folgewoche häusliche Krankenpflege verordnen. Sonn- und Feiertage zählen bei der Berechnung nicht mit.
Die neue vollständige HKP Richtlinie.
Weiterer Informationen unter gemeinsamer Bundesausschuss
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2032/
Verordnungsmöglichkeit von häuslicher Krankenpflege
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