Umsetzung maschinelle Abrechnung § 302 SGB V u. § 105 SGB XI

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Folgende Information haben wir von der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen zum Thema Umsetzung maschinelle Abrechnung nach § 302 SGB V (DTA-HKP) und nach § 105 SGB XI (DTA-Pflege) erhalten:

Die AOK PLUS setzt bei der Abrechnung der Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und der ambulanten Pflegesachleistungen, Beratungsbesuche (nur sächsische Versicherte!) und Verhinderungspflege erfolgreich das maschinelle Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V und nach § 105 SGB XI um. Es wurden dazu nun die technischen Vorrausetzungen geschaffen, sodass ab sofort die sächsischen Leistungserbringer, die thüringer Versicherte versorgen, und die thüringer Leistungserbringer, die sächsische Versicherte versorgen und die erbrachten Leistungen per Datenträgeraustausch abrechnen können.

Bei der Datenlieferung ist auf die korrekte Angabe der Institutionskennzeichen (IK) des jeweiligen Kostenträgers und der Datenannahmestellen zu achten. Zudem muss eine exakte Unterscheidung bei der Angabe der IK-Nummer der jeweiligen Datenannahmestelle erfolgen. Bei der Anlieferung der thüringer Versicherten muss demnach zwingend das IK der thüringer Datenannahmestelle sowie bei der Anlieferung sächsicher Versicherten das IK der sächsischen Datenannahmestelle angegeben werden.

Ab dem 01.06.2011 ergeben sich dadurch bei der Datenanlieferung folgende Konstellationen:

Abrechnung thüringer Versicherte - IK Datenannahmestelle: 106198626 (kubus IT DAV, 98503 Suhl)
Kostenträger SGB V: 105998018
Kostenträger SGB XI: 185998018


Abrechnung sächsische Versicherte - IK Datenannahmestelle: 107299005 (DAV AOK Plus Sachsen, Sternplatz 7, 01067 Dresden)
Kostenträger SGB V: 107299005
Kostenträger SGB XI: 187299005


Alle weiteren Angaben für die maschinelle Abrechnung entsprechen den landesspezifischen Vorgaben der jeweiligen Landes-AOK.

Die Daten sind als Echtdatei zu senden.

Die zukünftige Rechnungslegung muss bis zum 31.05.2011 auf das maschinelle Abrechnungsverfahren umgestellt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Abrechnungsstelle oder AOK Geschäftsstelle.
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