Ab dem 1. Juli 2025 werden die Gelder für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bekommen dann einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, den sie flexibel für beide Pflegeformen nutzen können – je nachdem, was sie gerade brauchen.
Die bisherigen komplizierten Regeln, wie man Geld von einer Pflegeform zur anderen übertragen kann, entfallen. Das Ziel ist, pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen die Planung zu erleichtern.
Wichtig: Wenn im ersten Halbjahr 2025 schon Geld für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt wurde, wird das auf den neuen Gesamtbetrag angerechnet. Insgesamt stehen im Jahr 2025 also maximal 3.539 Euro für beide Leistungen zusammen zur Verfügung.
Beachten Sie hierzu das Whitepaper HM – Abrechnung Jahresbetrag im Ordner Heimmanager.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam
Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
- Antje Schilling
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