Hinweisgeberschutzgesetz

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Rrozner
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+++Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Hinweisgeber*innen vor Benachteiligungen und Repressalien schützen, wenn diese auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Es gilt ab dem 17. Dezember auch für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 50 und 250. Wir bei C&S haben bereits vorgesorgt und eine interne Meldestelle in MCD integriert ( https://mcd.managingcare.de/usecase/hin ... hutzgesetz), die vollumfänglich die gesetzlich geforderten Funktionalitäten abdeckt. Sollten Sie weitere Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zur Meldestelle bei C&S haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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