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Rrozner
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Registriert: Di 20. Sep 2022, 10:00
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+++Information
+++Hinweisgeberschutzgesetz
Wenn Ihr Unternehmen noch keine interne Meldestelle integriert hat, wird es jetzt höchste Zeit, denn ab dem 17. Dezember 2023 greift das Hinweisgeberschutzgesetz auch für Unternehmen mit 50 - 250 Beschäftigten.

Bußgelder von bis zu 20.000 € können verhängt werden, wenn Unternehmen diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Deshalb ist es ratsam, sich vor Ablauf der Frist auf die neue Regelung vorzubereiten und die notwendigen Maßnahmen jetzt zu ergreifen. C&S hat bereits vorgesorgt und eine interne Meldestelle in MCD integriert (https://mcd.managingcare.de/usecase/hin ... hutzgesetz), die alle gesetzlich geforderten Funktionalitäten vollumfänglich abbildet.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.
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