Hinweisgeberschutzgesetz - Angebot von C&S

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Rrozner
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### Hinweisgeberschutzgesetz


📢 Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft, um einen umfassenden Schutz von WhistleblowerInnen sicherzustellen. Das Ziel ist das Risiko von Repressalien für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder in ihrer Behörde hinweisen. Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigte müssen sichere interne Hinweisgebersysteme betreiben. Für Unternehmen mit über 250 MitarbeiterInnen gilt die Umsetzungspflicht ab dem 01.07.2023. Kleineren Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten wird  eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt. Ab dem 1. Dezember 2023 werden Bußgelder fällig, wenn Unternehmen keine interne Meldestelle eingerichtet haben. 
📅 Passend zum 02. Juli 2023 wird C&S daher eine Meldestelle in MCD integrieren, die sich an dem neuen Gesetz orientiert und Sie unter anderem an die Einhaltung gesetzlicher Fristen erinnert. Für Sie wird es so unkompliziert möglich sein, eine Meldung eines Verstoßes im Unternehmen zu melden. 
✔ Mit unserer digitalen Lösung wickeln Sie in einer Applikation den kompletten Prozess eines Hinweises ab, von der Erfassung, der Bearbeitung bis hin zur abschließenden Benachrichtigung des Hinweisgebers. 

Während des gesamten Prozesses wahrt das System die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit. Mit unserer internen Meldestelle erhalten nur solche Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen, die dazu auch berechtigt sind.
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