FAQ - elektronische Patientenkarte ePA

Informationen TI in der Pflege
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Hagen Backhaus

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+++ FAQ ePA


1. Was benötige ich neben der normalen Konnektor-Anbindung mit Konnektor und SMC-B?
Eine ePA-fähige Software, die die ePA-Schnittstelle des Konnektors nutzt. Rein rechtlich auch einen Heilberufeausweis (HBA), damit die Einrichtung überhaupt eine SMC-B bestellen darf. Für den technischen Zugriff spielt der HBA dann aber keine Rolle.

2. Brauche ich für jeden Zugriff die eGK des Klienten im Kartenleser?
Nein, das wäre ja schlimm. In der ePA wird für jede zugriffsberechtigte Einrichtung ein Policy-Dokument hinterlegt. Das passiert entweder, wenn der Klient (oder sein Vertreter) über seine ePA-App eine Berechtigung für die Einrichtung erteilt oder wenn der Klient (oder sein Vertreter) vor Ort in der Einrichtung per eGK + PIN die Berechtigung erteilt. Ab diesem Zeitpunkt (Policy existiert), spielen Klient, Vertreter sowie eGK keine Rolle mehr – solange, bis die Berechtigung abläuft oder der Klient über die App die Berechtigung der Einrichtung widerruft.

a. Muss der Klient hier eine Eingabe machen?
Nur, wenn die Erteilung der Berechtigung vor Ort durch Stecken der eGK und PIN-Eingabe erfolgen soll.

3. Kann das Stecken der Karte und/ oder die Eingabe eines Pins durch den Klienten umgangen werden ?
Wie beschrieben, kann der Klient (oder sein Vertreter) die Berechtigung für die Pflegeeinrichtung auch mittels seiner eigenen ePA-App erledigen. Eine Einrichtung könnte für sich beschließen, dass IMMER die Klienten die ePA-Berechtigung für die Einrichtung über ihre eigene ePA-App machen sollen.
Empfehlenswert ist das nicht, und zwar aus folgenden Gründen:
  • Nicht alle ePA-Inhaber werden eine ePA-App haben (weil sie kein Smartphone haben oder die App nicht bedienen können).
  • Bei der Berechtigungsvergabe kann der Nutzer Fehler machen, z.B. die falsche Einrich-tung (mit ähnlichem Namen oder gleichem Namen in einer anderen Stadt) berechtigen.
  • Der Nutzer könnte bei der eigenen Berechtigungsvergabe bewusst oder unbewusst die Freigabe eher auf bestimmte Dokumentbereiche beschränken, als es das bei einer Freigabe vor Ort täte.
Alle diese Punkte führen in Folge zu gestörten Prozessen in der Einrichtung (im Zusammenspiel mit der ePA-Nutzung in der Einrichtung).

Weitere wichtige Informationen unter
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... akte.html
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