Änderungsdienst: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28, Version 3.6

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Hagen Backhaus

+++Änderungsdienst
+++Information

Am 16.07.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den sog. „Privacy Shield“ für unwirksam erklärt.

In unserer Standard-Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in der Anlage 2 "Übersicht von Verarbeitungstätigkeiten Auftragsverarbeiter" beschreiben wir den Einsatz von Microsoft Office 365 und Dynamics von Microsoft. Als Garantie war bis dato Privacy Shield benannt. Das wurde entsprechend entfernt.

Die aktuelle Version 3.6 vom 28.07.2020 ist online verfügbar: https://www.managingcare.de/wp-content/ ... 2020-1.pdf

C&S übermittelt grundsätzlich keine Kunden- und Mitarbeiterdaten in Drittländer. Allerdings ist eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland auch beim Einsatz von Microsoft Office 365 und Microsoft Dynamics 365 gegeben. Wir nutzen die europäische Lösung, hier werden die Daten nach Irland und in die Niederlande übertragen und per Fernzugriffsrechte in die USA transferiert, sodass ein Datentransfer in Drittländer vorliegt/vorliegen kann.
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