Gesundheitsdaten, zu denen u.a. die Patientendaten zählen, gehören gem. Art. 9 DSGVO zu den sensiblen Daten, die durch das Datenschutzrecht besonders geschützt sind. Die Verarbeitung solcher Daten ist zulässig aufgrund :
- der Einwilligung des Patienten,
- seiner mutmaßlichen Einwilligung,
- der Abwehr von Gefahren auf seine körperliche Unversehrtheit oder
- der medizinischen Behandlung und Diagnostik.