DS-GVO: Auftragsverarbeitung und Einwilligung zur Datennutzung

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Hagen Backhaus

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Ihre Einrichtung/Ihr Dienst erhält diese Unterlagen in den nächsten Tagen per Mail an die Mail-Adresse, die bei Vertragsabschluss benannt wurde. Wir möchten aber unabhängig einer ggf. doppelten Ansprache Sie als Forum-Teilnehmer vorab bereits informieren und die Unterlagen zur Verfügung stellen. Gern können Sie diese schon jetzt bearbeiten und an uns zurückzusenden.

Der Gesetzgeber hat die Datenschutzgesetze verschärft. Das führt dazu, dass die Anforderungen zur Auftragsverarbeitung konkreter gefasst sind und Einwilligungen zur Datennutzung erforderlich werden.
Wir möchten Sie alle unsere Bestandskunden darüber informieren, dass wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der C&S Computer und Software GmbH zum 27.03.2018 geändert haben. Die Änderung betrifft den Wegfall der Anlage 1 „Auftragsdatenverarbeitung“. Diese Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gem. der DS-GVO in elektronischer Form haben wir neu gefasst und nun als separates Dokument auf unserer Homepage veröffentlicht. Sie haben damit die Möglichkeit, durch Ihre Zustimmung diese Vereinbarung zum Vertragsbestandteil zu machen.
Wenn Sie weiter Produktinformationen oder Informationen über Neuerungen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail über Neuerungen seitens der C&S Firmen erhalten möchten, bedarf es einer freiwilligen Einwilligung.
Wir bitten Sie, sofern Sie die Auftragsverarbeitung mit unserer Vereinbarung bestätigen möchten und weiter Informationen durch die C&S Firmen wünschen die Anlage auszufüllen und an uns zurückzusenden. Danke.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr C&S Service-Team
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