Abrechnung der zusätzlichen Betreuungsleistung LK30

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Günther Maute
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Registriert: Do 13. Nov 2008, 16:51
Name der Einrichtung: C und S GmbH
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Seit 01.01.2013 haben pflegebedürftige Versicherte der Pflegestufen I-III und demenziell Erkrankte neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung zusätzlich einen Anspruch auf häusliche Betreuung (nach § 124 Pflege-Neuausrichtungsgesetz - SGB XI).

Diese Leistung beinhaltet die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags einschließlich der Beaufsichtigung sowie die Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen. Die häusliche Betreuung kann von mehreren pflegebedürftigen Versicherten und demenziell Erkranken gemeinsam in Anspruch genommen werden.

Pflegedienste, die die Häusliche Betreuung mit ihrer Kasse vereinbart haben, können diese Leistung als Leistungskomplex LK 30 „Häusliche Betreuung“ abrechnen. Der LK 30 kann mehrfach nacheinander abgerechnet werden.

Die Abrechnungspositionsnummern für den DTA §105 SGB XI ist 01010030
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