Was ändert sich durch die Telematikinfrastruktur?
12. Juli 2023Wen betrifft Telematik (Ist Telematik verpflichtend?)?
Zu Beginn ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Pflegebetriebe, Heilmittelerbringer und Hebammen freiwillig. Ab 2024 besteht die Möglichkeit einer freiwilligen TI-Anbindung für Hilfsmittelbetriebe und Transport- und Rettungsdienste. Ab dem Jahr 2024 wird der TI-Anschluss für Pflegebetriebe gesetzlich verpflichtend, während für alle anderen Berufsgruppen eine Frist bis zum Jahr 2026 vom Gesetzgeber vorgesehen ist.